Terminvereinbarung
Eine Terminvereinbarung kann telefonisch, mittels SMS oder per Email erfolgen.
Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung ihres Haus- oder Facharztes nötig.
Ihr Arzt wird mit der entsprechenden Diagnose die erforderliche Anzahl und Zeitdauer der Behandlungen verordnen.
Je nach Anordnung ist eine Therapiedauer von 30 min, 45 min oder 60 min möglich.
Rückvergütung
Ihre Sozialversicherung oder Gesundheitskasse wird den entsprechenden Kassentarif für die Therapie rückerstatten.
Je nach eventueller Zusatzversicherung übernimmt diese die anfallenden Restkosten.
Eine präventive Physiotherapie darf auch ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden. In diesem Fall können sie jedoch nicht mit der Kasse abrechnen.
Terminabsage
Für einen reibungslosen Praxisablauf ersuche ich um die Einhaltung der Termine. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ersuche ich um rechtzeitige Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Ich bitte um Verständnis, dass ich bei zu kurzfristigen Terminabsagen ein Ausfallshonorar verrechnen muss.